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ANOM-Hack Strafverteidiger ANOM-Hack Strafverteidiger

Ihre Strafverteidiger beim ANOM-Hack

Sollten Sie ANOM verwendet haben und befürchten, dass gegen Sie ermittelt wird oder bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie zunächst wissen, dass der Besitz eines Kryptohandys allein nicht bereits strafbar ist.

Dennoch drohen durch die Auswertung der Daten weitreichende Konsequenzen in vielerlei Hinsicht, auch in vermögensrechtlich. Für entsprechende Aufklärungsgespräche stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Sofern Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, sollten sie keinerlei Angaben machen und umgehend einen unserer Strafverteidiger/ Rechtsanwälte kontaktieren. Dies gilt umso dringlicher bei Hausdurchsuchungen oder gar Festnahmen, da hier besondere Eile nötig ist.

Gehackte ANOM-Chats + Auswirkungen

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Was ist ANOM?

ANOM und weitere Anbieter wie Phantom, EncroChat und Sky-ECC waren in Europa bzw. Kanada ansässige Dienstleistungsanbieter, die Lösungen für Ende-zu-Ende verschlüsselte Instant-Messenger und Endgeräte, auch Kryptohandys genannt, anboten.

Nutzern solcher Kryptohandys wird vorgeworfen, diese ausschließlich zum Zweck der Verschleierung krimineller Aktivitäten verwendet zu haben und diese Geräte auch nur zu diesem Zweck hergestellt worden seien. Die Geräte verfügten weder über Mikrofon noch Kamera und kommunizierten nur über den Server des Anbieters.

Die Besonderheit bei ANOM ist, dass ANOM nicht von einem privaten Dienstleister, sondern gezielt von amerikanischen und kanadischen Ermittlern im kriminellen Milieu etabliert wurde. Dabei wurden die Geräte, die für Abhörsicher gehalten wurden, mit einer Spionagesoftware versehen, sodass die Nutzer abgehört werden konnten.

02

Ermittlungen

Die von den ermittelnden Behörden erlangten Daten mit Deutschlandbezug wurden an deutsche Ermittlungsbehörden übergeben. Bislang wurde über hundert Haftbefehle vollstreckt und dabei mehrere Tonnen Betäubungsmittel, eine Vielzahl an Waffen und Vermögen in Millionenhöhe sichergestellt.

Wie auch bei Sky-ECC und EncroChat ist die Zulässigkeit der Beweisverwertung bei ANOM noch nicht endgültig geklärt und hier besonders fraglich.

03

Unterschied zu EncroChat

Die Übertragung der ANOM-Daten von den amerikanischen Behörden an die deutschen Behörden erfolgte weder über die europäische Rechtshilfe noch über ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, welches keine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs durch amerikanische Behörden in einem Mitgliedsstaat der EU legitimiert.

Auch dienen die Daten der präventiven Gefahrenabwehr und nicht der repressiven Strafverfolgung und sind mithin nicht von der StPO gedeckt. Des Weiteren ist es deutschen Ermittlungsbehörden untersagt Beweismittel Dritten zur Verfügung zu stellen.

Deshalb ist auch fraglich, ob die Grundsätze aus den Entscheidungen zu EncroChat, die eine Beweisverwertung für zulässig halten, auf ANOM übertragbar sind. Es ist nicht abschließend geklärt, wie und wer die Daten erhoben hat und wie sie nach Deutschland gekommen sind.

Im Gegensatz dazu wurden den deutschen Behörden die Daten von EncroChat und Sky-ECC durch Europol zur Strafverfolgung übertragen.

04

Entscheidungen

Es gibt bisher nur vereinzelte Entscheidungen, die die Beweisverwertung für zulässig halten. Das OLG Frankfurt hat trotz der bestehenden Unterschiede zu EncroChat die Verwertbarkeit der ANOM-Chatverläufe bejaht. (OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 22.11.2021 – 1 HEs 427/21).

Strafverteidiger bei ANOM-Hack

Ihre Vorteile

  • Kompetentes Netzwerk zur Strafverteidigung

  • Beratung, Vertretung & Verteidigung

  • Spezialisierte Rechtsanwälte

  • in ganz Deutschland