Auch die deutschen Ermittlungsbehörden nutzen die gewonnenen Daten, wobei davon auszugehen ist, dass es aufgrund der Datenmenge von 5,5 Petabyte und den noch ausstehenden EncroChat und ANOM-Verfahren, die noch die Kapazitäten blockieren, erst in wenigen Monaten zu vielen Durchsuchungen und Festnahmen kommen wird.
Umstritten ist auch hier, die Verwertbarkeit der Beweismittel.
Der Bundesgerichtshof hält die Verwertung der im EncroChat-Verfahren erlangten Daten für zulässig (BGH, Beschl. v. 2.3.2022 − 5 StR 457/21, sowie BGH Beschl. v. 8.2.2022 – 6 StR 639/21), sodass eine Zulässigkeit der Beweisverwertung grundsätzlich auch für die Sky-ECC-Verfahren zu erwarten ist.
Allerdings sind noch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof anhängig, die eine Vereinbarkeit der Beweisverwertung dieser Datenerhebung mit den Grundrechten noch klären muss.
Einige Gerichte haben bereits die Verwertung der Sky-ECC-Chatverläufe für zulässig erklärt (OLG Celle Beschl. v. 15.11.2021 – 2 HEs 24-30/21; LG München II Urt. v. 18.3.2021 – 2 KLs 48 Js 6787/21).